Wer zu lange zögert – wird bestraft
Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg hat den Wirkungskreis des Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetzes in Frage gestellt. Es hält es für erforderlich, dass das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Rückwirkung des Gesetzes auch auf Wohnraum, der bereits vor dem Inkrafttreten […]