Ausfall von Personenaufzügen in Wohnhäusern der Deutschen Wohnen AG
Stellungnahme, 07.12.17,
Michail Nelken, Bau- und Wohnungspolitischer Sprecher
Auf Grund einer Journalistenanfrage zu einem seit Monaten bestehenden Ausfall von Aufzügen in einem Wohnhaus in Spandau, der zu erheblichen gefahrvollen Beeinträchtigungen der Lebenssituation insbesondere älterer und gesundheitlich beeinträchtigter Mieterinnen und Mieter führe, habe ich am 05.12. den Eigentümer die Deutsche Wohnen um Auskunft gebeten.
Die Deutsche Wohnen bestätigte den Ausfall der Aufzüge im Wohnhaus Steigerwaldstraße 7, 9, 11 und 15 in Folge eines Blitzschlages. Eine Reparatur der Aufzüge sei nicht mehr möglich gewesen, weshalb sie komplett ersetzt werden. Die Herstellung und der Einbau einer modernen Aufzugsanlage dauerten leider einige Monate, so die DW. Dies sei eine rein technische Frage, so dass weder durch Vertragsbedingungen noch durch höhere finanzielle Ausgaben eine Beschleunigung erreichbar gewesen sei. Die neuen Aufzüge werden noch im Dezember installiert. Die Deutsche Wohnen nimmt für sich in Anspruch die Mieter umfassend über die Situation informiert und auch hinreichend Hilfsangebote den Mietern unterbreitet zu haben.
Ob eine komplette Erneuerung kaputter Aufzüge zwingend erforderlich ist bzw. der Reparatur vorzuziehen war, ob diese nicht auch schneller hätte erfolgen können, alles das ist eine Angelegenheit des Vermieters. Aber für die Deutsche Wohnen wie für jeden anderen Vermieter muss gelten, dass in einer solchen Situation den Mietern in den oberen Geschossen und insbesondere älteren und gesundheitlich beeinträchtigten Mietern eine umfassende Hilfe gewährt wird. Denn es geht dabei nicht lediglich um eine Einbuße an Wohnqualität, die bei einem angemessenen Mietnachlass vorübergehend hinzunehmen sein mag, sondern in vielen Fällen um die existenzielle Lebensqualität. Das bedeutet, dass der Vermieter unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen hat, die diesen Mietern ein unbeschadet Leben in ihrer Wohnung ermöglicht. Und wo das nicht möglich sein sollte, sind die Mieter für die Zeitdauer des Ausfalls der Personenaufzüge in eine Wohnung umzusetzen, die ihnen eine selbständige, unbeschadete und gefahrlose Lebensführung ermöglicht.
Die Deutschen Wohnen muss sich unbeachtlich einer eventuell zugespitzten Presseberichterstattung vorhalten lassen, dass sie dieser Verantwortung offenbar nicht im gebotenen Umfang nachgekommen ist.