Umwandlungsverbot ist ein Genehmigungsvorbehalt
Die Berliner Zeitung berichtet am 18. August , dass 72% aller Anträge auf Umwandlung von Miet- in eigetumswohnungen in den Milieuschutzgebieten genehmigt würden. 93% der Genehmigungen basieren auf der verbindlichen Erklärung der Eigentümer, dass sie ion den kommenden 7 Jahren nur an Mieter der Wohnung verkaufen würden. Wenn sich hier in der Genehmigungspraxis nicht schnell etwas ändert, werden bald alle potenziellen Umwandler begreifen, was sie für eine Genehmigung zu tun haben. Damit würde der Druck auf die Bestandsmieter absurder Weiase noch erhöht. Das Land muss die Leitlinien dringend überarbeiten und erforderlichenfalls auf auf eine Änderung des § 172 BauGB drängen.
Michail Nelken (19.08.2018)